Schnellzugriff Katalog
Sie sind hier:

AGB

1.1 Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen  
ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen,
auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart
werden. Spätestens mit der Entgegennahme der
Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Alle Vereinbarungen, die zwischen uns zwecks
Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind
schriftlich niederzulegen.

1.2 Unsere „Lieferungs- und Zahlungsbedingungen“ gelten
auch dann, wenn der Besteller seine eigenen, von unseren
Bedingungen abweichenden Bedingungen mitgeteilt hat
oder diese auf Schriftstücken des Bestellers, insbesondere
Bestellscheinen, abgedruckt sind. Gegenbestätigungen des
Bestellers wird hiermit widersprochen.

2.1 Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter
Fristen und Termine zu vertreten haben, oder uns in Verzug
befinden, hat der Käufer Anspruch auf eine Verzugsentschädigung
in Höhe von 0.5 % für jede vollendete Woche
des Verzugs, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Rechnungswertes
der vom Verzug betroffenen Lieferungen und
Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen,
es sei denn, unser Verzug beruht auf zumindest
grober Fahrlässigkeit.

2.2 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit
berechtigt.

3.1 Etwaige Mängel sind uns sofort, spätestens aber innerhalb
von 8 Tagen nach Ablieferung der Ware anzuzeigen.
Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser
Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich
nach der Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Wir behalten
uns das Recht vor, uns innerhalb von 10 Tagen nach Absendung
der Mängelanzeige von der Begründetheit der Reklamation
persönlich zu überzeugen.

3.2 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn
uns die Möglichkeit zur persönlichen Besichtigung der
beanstandeten Ware nicht eingeräumt worden.

3.3 Soweit Werkzeuge von uns angefertigt wurden, bleiben
sie, auch bei anteiliger Kostenübernahme durch den
Besteller, unser Eigentum. Reparaturen, die aufgrund von
natürlichem Verschleiß durchgeführt werden müssen,
gehen zu Lasten des Bestellers. Evt. Rechts- oder Patentansprüche
Dritter gehen zu Lasten des Bestellers.

3.4 Bei begründeten, ordnungsgemäßen Mängeln sind wir
zur Nachbesserung verpflichtet. Wir behalten uns das
Recht vor, statt dessen den Rechnungsbetrag um den Minderwert
unserer Leistung zu mindern, höchstens jedoch
bis zu dem in Rechnung gestellten Stückpreis. Schlägt die
Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der
Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder
Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

3.5 Rücksendungen sind erst 8 Tage nach Absendung der
Anzeige zugelassen. Die Kosten für die Rückfracht gehen
zu Lasten des Bestellers. Bei unfreien Sendungen können
wir die Annahme verweigern. Sonderanfertigungen, Sonderausführungen
und Sonderoberflächen in farbig, edelmatt,
bronciert, versilbert oder vergoldet sind von der
Rücknahme ausgeschlossen.

3.6 Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung,
aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch
gegen unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen,
soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadenersatzansprüche
wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit,
als der Ersatz von mittelbaren oder Mangel folgeschäden
verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer
Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von vorhersehbaren
Schäden begrenzt. In jedem Fall bleibt unsere
Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstige
Ansprüche aus der Produzentenhaftung unberührt.

3.7 Vorstehende Regelungen enthalten abschließend die
Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige
Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht
für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen,
die den Käufer gegen das Risiko von Mangelfolgeschäden
absichern sollen. Gewährleistungsansprüche
gegen uns stehen nur dem unmittelbarem Käufer zu und
sind nicht abtretbar.

4.1 Unsere Angebote verstehen sich grundsätzlich freibleibend.
Die angebotenen Preise verstehen sich in Euro und
gründen sich auf unsere Kostenlage zum Zeitpunkt des
Angebots. Sollten sich unsere Kosten durch am Tage des
Angebots bzw. des Vertragsabschusses durch nicht
bekannte Umstände ändern, so behalten wir uns ausdrücklich
vor, unsere Preise auch für noch nicht ausgelieferte
Aufträge zu ändern. In diesem Fall steht dem Besteller nur
das Recht des Rücktritts vom Vertrage zu, weitergehende
Ansprüche sind ausgeschlossen.

4.2 Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des
Bestellers. Auch bei franco-Lieferung geschieht der Transport
auf Gefahr des Bestellers. Ab einem Warenwert von
Euro 250.-- aufwärts liefern wir frei Haus oder frei deutsche
Grenze, ab einem Warenwert von Euro 1000.-- aufwärts
liefern wir frei Haus incl. Verpackung EU-Staaten. Erfolgt
der Versand der Ware mit eigenem Fahrzeug, trägt die
Gefahr ebenfalls der Besteller. Bei nicht franco-Lieferungen
werden die Kosten des Versandes einschließlich der
Verpackung gesondert berechnet und sind vom Besteller
zu tragen. Verpackungen werden entsorgt durch vertragliche
Bindung an das Interseroh-Konzept.
Abholfertig gemeldete Ware muß binnen einer Woche abgeholt
werden. Mit der entsprechenden Meldung wird die
Abnahmeverpflichtung des Bestellers fällig. Kommt der
Käufer in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz
der uns entstehenden Schäden zu verlangen, mit Eintritt
des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung
und des zufälligen Untergangs auf den Käufer
über.

5.1 Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen
mit 3 % Skonto, oder innerhalb 30 Tagen netto Kasse. Als
Zahlungstag gilt der Tag, an dem wir über den Rechnungsbetrag
verfügen können.

5.2 Zur Hereinnahme von Wechseln sind wir nicht verpflichtet.
Werden im Einzelfall auf Grund besonderer Vereinbarung
Wechsel hereingenommen, so gehen die bankmäßigen
Diskont- und Finanzierungsspesen bei Fälligkeit der Forderung
zu Lasten des Wechselgebers und sind sofort in bar
zahlbar. Die Hingabe von Wechseln gilt nicht als Bezahlung.

5.3 Bei verspäteter Zahlung werden Verzugszinsen mit 4 %
über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
berechnet.

5.4 Wechsel und Schecks werden jeweils nur zahlungshalber
hereingenommen. Bei Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit
eines Wechselverpflichteten, bzw. nachträglicher
Kenntnisnahme davon, behalten wir uns vor, gegen Rückgabe
der Wechsel Barzahlung zu verlangen. Gerät der
Besteller mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen
in Verzug oder gehen bei ihm Wechsel zu Protest, so sind
wir berechtigt, von Verträgen soweit sie noch nicht erfüllt
sind, zurückzutreten und für die weiteren Lieferungen Barzahlung
zu verlangen. Des weiteren sind wir berechtigt,
alle umlaufenden Wechsel und Schecks sofort aus dem
Verkehr zu ziehen, alle hierdurch entstehenden Kosten
gehen zu Lasten des Bestellers.

5.5 Eine Verbindlichkeit für die rechtzeitige Vorlegung und
Protestierung von Wechseln und Schecks wird nicht vorgenommen.

5.6 Bei Bestellungen von uns unbekannten Bestellern sind
wir berechtigt, vor Lieferung Sicherheitsleistung zu verlangen.

5.7 Für den Fall einer Eröffnung eines Vergleichsverfahrens
über das Vermögen des Bestellers verzichtet dieser schon
jetzt auf das Ablehnungsrecht aus §580 Abs. 1 Satz 1 der
Vergleichsordnung.

5.8 Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher
Ansprüche des Bestellers ist ebenso wie die Aufrechnung
mit irgendwelchen Forderungen ausgeschlossen.

6.1 Mit der Anlieferung der von uns bearbeiteten Ware
bestellt uns der Besteller daran ein Pfandrecht, auch für
unsere aus künftigen Verträgen entstehenden Forderungen.
Steht die Ware nicht im unbeschränkten Eigentum des
Bestellers, ist dieser zur entsprechenden Mitteilung an uns
verpflichtet. Der Besteller erklärt sich mit dem Pfandverkauf
ohne Einhaltung einer Wartefrist aus §§1234 Abs. 2
BGB, 368, 371 HGB einverstanden.

6.2 Ist der Anlieferer von zu bearbeitender Ware nicht der
Besteller, so sind wir berechtigt die Ausführung der Arbeiten
von der Leistung einer Sicherheit durch den Besteller
abhängig zu machen.

6.3 Der Besteller hat die von uns gelieferte Ware, sei sie
unverarbeitet oder verarbeitet, sachgemäß, vor allem auch
gesondert von ähnlichen oder gleichartigen Waren anderer
Firmen zu lagern, aufzubewahren und als aus unserer Lieferung
stammend zu kennzeichnen.

6.4 Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten
Waren bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises
sowie aller uns aus der Geschäftsverbindung mit dem
Kunden durch frühere oder spätere Geschäfte oder sonstwie
zustehenden Forderungen einschließlich Fälligkeitszinsen
– auch wenn diese noch nicht geltend gemacht
worden sind – vor.
Bei Zahlung durch Anweisung, Scheck oder Wechsel gilt
die Bezahlung erst mit der Einlösung, auch etwaiger Verlängerungspapiere,
als erfolgt. Unser Eigentum erlischt
nicht durch Aufnahme der Kaufpreisforderung in eine laufende
Rechnung oder Anerkennung eines gezogenen
Saldos. Sollten zwischenzeitlich neue Forderungen bzw.
der Saldo ausgeglichen sein, in der Folgezeit aber neue
Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden
entstehen, so dienen auch in diesem Fall alle von uns gelieferten
Waren der Sicherung unserer Ansprüche. Es wird
bereits jetzt die sicherungsweise Übereignung aller gelieferten
Waren vereinbart unter gleichzeitiger Vereinbarung
eines Verwahrungsverhältnisses. Die etwaige Bearbeitung
und Verarbeitung der gelieferten Ware erfolgt stets in unserem
Auftrag ohne Verbindlichkeit für uns. Die entstehenden
Halb- und Fertigerzeugnisse bleiben bzw. werden unser
Eigentum, wobei die Kunden sie für uns verwahren. Werden
zu der Herstellung der Halb- und Fertigwaren auch Waren
anderer Lieferanten verwandt, so werden wir Miteigentümer
an den Halb- und Fertigerzeugnissen nach dem Anteil
des Wertes, der zur Herstellung der Halb- und Fertigerzeugnisse
verwandten Materialien. Im übrigen gelten die
vorstehenden Bedingungen sinngemäß.
Der Kunde tritt bereits jetzt zur Sicherung aller unserer
Forderungen aus der Geschäftsverbindung, die ihm durch
Weiterveräußerung unserer Ware, die nur im ordnungsgemäßen
Geschäftsgang und nur solange erfolgen darf, als
der Kunde sich nicht im Verzuge befindet, entstehende
Rechte im vollem Umfang an uns ab.
Für den Fall, daß unsere Waren von Kunden zusammen mit
anderen, nicht uns oder dem Kunden gehörendem Waren
ohne oder nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung
verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung
nur in Höhe des Wertes der von uns gelieferten
Waren, die mit den anderen Waren Gegenstand des Kaufvertrages
oder Teil des Kaufgegenstandes sind. Auf unser
Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung der
vorstehenden Forderung dem Schuldner anzuzeigen, wir
sind gleichzeitig berechtigt, diese Anzeige von uns aus vorzunehmen,
sobald der Kunde mit seiner Zahlung in
Rückstand kommt. Uns oder einem von uns Bevollmächtigten
ist bei Zahlungsrückstand des Kunden auch das
Betreten seines Lagers zum Zweck der Feststellung der
unter Eigentumsvorbehalt gelieferten bzw. sicherungsübereigneten
Waren gestattet.
Die Sicherheiten werden nach unserer Wahl freigegeben,
wenn ihr Wert unsere Forderungen nachhaltig um mehr
als 20 % übersteigt. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden – insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt,
die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung
der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte
zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung
der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

7.1 Vereinbarungen, die von vorstehenden Bedingungen
abweichen, bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen
Bestätigung.

7.2 Die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen der
vorstehenden Bedingungen läßt die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt.

8.1 Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten
Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer gilt das
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht
wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Erfüllungsort ist in jedem Falle für beide Parteien Wuppertal.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Wuppertal, ohne
Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes oder das übergeordnete
Landgericht Wuppertal.

9.1 Alle Abbildungen in unseren Katalogen, Prospekten,
Anzeigen usw. sind unverbindlich. Gewichtsangaben und
Maße in allen Verkaufsunterlagen und Schriftstücken sind
nur annähernd. Wir behalten uns vor, dem Fortschritt dienende
Konstruktionsveränderungen vorzunehmen. Nachdruck
aus diesem Katalog, auch auszugsweise, nur mit
unserer schriftlichen Genehmigung.

10.1 Gemäß § 20 des Datenschutzgesetzes teilen wir hiermit
mit, daß wir personenbezogene Daten des Bestellers
bei uns speichern und verarbeiten.
Adolf Schmidt Metallwaren-
und Holzschraubenfabik GmbH